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   AG Weiden/Oberpfalz, 22.07.1991 - 2 C 484/91   

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https://dejure.org/1991,17389
AG Weiden/Oberpfalz, 22.07.1991 - 2 C 484/91 (https://dejure.org/1991,17389)
AG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 22.07.1991 - 2 C 484/91 (https://dejure.org/1991,17389)
AG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 2 C 484/91 (https://dejure.org/1991,17389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 5 Abs. 9; MBKK 76 § 13 Nr. 3 S. 1
    Kündigungsrecht bereits bei Eintritt der Sozialversicherungspflicht L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 564
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.11.2004 - IV ZR 241/03

    Kündigung der privaten Krankenversicherung wegen eingetretener

    Während ein Teil der Rechtsprechung sich am Wortlaut des § 5 Abs. 9 SGB V orientierte und der gesetzlichen Regelung Vorrang vor vertraglichen Vereinbarungen gab (AG Lüneburg VersR 1992, 563; AG Weiden VersR 1992, 564; weitere Nachweise bei Kammler, VersR 1993, 785, 787 f.), vertrat eine Gegenmeinung die Auffassung, weil § 5 Abs. 9 SGB V keine formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigungserklärung in bezug auf Frist und Nachweispflicht aufstelle, komme insoweit die vertragliche Regelung des § 13 Abs. 3 MB/KK 76 weiterhin zum Tragen (LG Deggendorf VersR 1993, 1135 mit zust. Anm. Brams; AG Worms VersR 1993, 1137).
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